305227 UE Übung aus Bürgerlichem Recht einschl. IPR (Klausurenübung)
Sommersemester 2020 | Stand: 21.09.2020 | LV auf Merkliste setzenMag. Dr. Marco Georg Scharmer, BA Mag. Dr. Marco Georg Scharmer, BA, +43 512 507 81228
Methodik und Praxis der Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle zur gezielten Vorbereitung auf die schriftliche Diplomprüfung.
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Diplomprüfung aus Bürgerlichem Recht und IPR werden nach einer Einführung in die Technik der schriftlichen Fallausarbeitung vier Klausuren geschrieben, jeweils gefolgt von einer ausführlichen Besprechung des Falles, an der aber nur jene teilnehmen dürfen, die die Klausur mitgeschrieben haben.
Die erste dieser Klausuren wird über einen vorgegebenen, eingeschränkten Stoff geschrieben und dauert 90 Minuten . Sie dient lediglich der Selbstüberprüfung, zählt nicht auf die Endnote und soll von den Studierenden nach der Besprechung auch selbst korrigiert werden. Dasselbe gilt für die zweite Klausur, die aber 120 Minuten umfasst.
Die dritte und vierte Klausur müssen zum Erwerb des Übungsscheins mitgeschrieben werden. Zumindest eine davon muss positiv beurteilt sein; eine nach Beginn der Übung bestandene schriftliche Diplomprüfung kann eine negativ bewertete Übungsklausur kompensieren.
Die letzten beiden Klausuren dauern je drei Stunden wie die schriftliche Diplomprüfung und entsprechen dieser sowohl vom Stoffumfang als auch vom Niveau. Die Fälle werde alle vor dem Diplomprüfungstermin im Oktober besprochen.
Da diese Lehrveranstaltung gezielt auf die schriftliche Diplomprüfung vorbereitet, ist eine umfassende Vorbereitung mit Hilfe der Lehrbücher für jede Unterrichtseinheit ebenso unerlässlich wie eine aktive Mitarbeit, nicht nur durch Mitschreiben aller vier Klausuren.
Vortrag; interaktive Fallbearbeitung.
Anforderungen für eine positive Zeugnisnote sind: Regelmäßige Anwesenheit, aktive Mitarbeit sowie ausreichende positiv beurteilte Klausuren (siehe Inhalt).
Werden alle benoteten Klausuren mitgeschrieben, kann nach Bewertung der letzten Übungsklausur auf die Eintragung der Note verzichtet werden.
Standardlehrbücher aus Bürgerlichem Recht sowie eine aktuelle unkommentierte Textausgabe des ABGB samt Nebengesetzen.
Max. 20 TeilnehmerInnen! Es kann jeweils nur eine Übung im laufenden Semester besucht werden; die endgültige Zuteilung erfolgt nach Ende der (strikt einzuhaltenden) Anmeldefrist: 1.2.-21.2.2020.
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Juristische Methode der Fallbearbeitung“ (305.210) Ende Februar wird zur Vorbereitung dringend empfohlen.
Gruppe 0
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Datum | Uhrzeit | Ort | ||
Di 01.09.2020
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16.00 - 19.00 | eLecture - online eLecture - online | Einführung in die Falllösung (Sommerlehre) | |
Mi 02.09.2020
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16.00 - 20.00 | eLecture - online eLecture - online | 1. Klausur, anschließend gemeinsame Besprechung (Sommerlehre) | |
Di 08.09.2020
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16.00 - 20.00 | eLecture - online eLecture - online | 2. Klausur anschließend gemeinsame Besprechung (Sommerlehre) | |
Mo 14.09.2020
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16.00 - 19.00 | eLecture - online eLecture - online | 3. Klausur (Sommerlehre) | |
Fr 18.09.2020
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16.00 - 17.30 | eLecture - online eLecture - online | Besprechung 3. Klausur (Sommerlehre) | |
Mo 21.09.2020
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16.00 - 19.00 | eLecture - online eLecture - online | 4. Klausur (Sommerlehre) | |
Fr 25.09.2020
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16.00 - 17.30 | eLecture - online eLecture - online | Besprechung 4. Klausur (Sommerlehre) | |
Di 29.09.2020
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09.00 - 10.30 | eLecture - online eLecture - online | IPR | |
Mi 30.09.2020
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10.00 - 11.30 | eLecture - online eLecture - online | Erbrecht |