310022 UE Übung aus Völkerrecht
Sommersemester 2020 | Stand: 04.05.2020 | LV auf Merkliste setzenDie Lehrveranstaltung zielt darauf ab, den Lehrstoff aus der Vorlesung Völkerrecht zu repetieren. Die Studierenden sind in der Lage, die Grundzüge und wesentlichen Merkmale des Völkerrechts darzustellen und anzuwenden. Studierende erwerben die Fähigkeit, Sachverhalte aus völkerrechtlicher Perspektive zu betrachten und Kompetenzen im Umgang mit völkerrechtlichen Materialien.
Gegenstand der Übung sind insbesondere die Rechtsquellen des Völkerrechts (Vertragsrecht), Völkerrechtsubjekte sowie das Verhältnis des Völkerrechts zum Landesrecht. Die Grundlagen werden an ausgewählten Gebieten des Völkerrechts, ua Menschenrechte, erarbeitet.
Interaktives Durchdringung des Stoffes durch Beantwortung von Fragen, Arbeit an Fallbeispielen (und Rechtstexten) sowie Gruppenarbeit.
Den Studierenden werden die relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt. In der Übung selbst werden diese besprochen und diskutiert und so der Stoff gemeinsam erarbeitet.
Die Beurteilung der Studierenden erfolgt anhand der regelmäßigen Mitarbeit, uU einer Hausübung/Zwischenklausur und durch eine Klausur über den Inhalt der Lehrveranstaltung am Ende des Semesters.
Vertragssammlung, zB Mayr-Singer/Müller/Villotti, Essentials Völkerrecht (2012) oder Kodex Völkerrecht (aktuelle Auflage).
Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Keine Vorkenntnisse erforderlich, daher auch für Anfänger geeignet.
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2001
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2001
- Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2018
- SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
- SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
- SDG 17 - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen