323120 VO Sozialrecht
Wintersemester 2020/2021 | Stand: 09.10.2020 | LV auf Merkliste setzenassoz. Prof. Mag. Dr. Andreas Mair assoz. Prof. Mag. Dr. Andreas Mair, +43 512 507 80640
Vorbereitung auf die Fach- bzw Gesamtprüfung; Aneignung eines Basiswissens
Bedeutung des Sozialrechts; allgemeiner Teil; Versicherungsverhältnis; Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung; schadenersatzrechtliche Modifikationen im Sozialrecht
Die Inhalte der Vorlesung werden kontinuierlich im OLAT bereitgestellt!
Es findet keine Lehrveranstaltungsprüfung statt. Die Inhalte der Lehrveranstaltung sind Teil der Fach- bzw. Gesamtprüfung (abhängig von der gewählten Studienrichtung).
Burger/Mair/Wachter, Sozialrecht Basics, 5. Aufl (2020), Jan-Sramek-Verlag
Hinweis für Studierende des Bachelorstudiums "Wirtschaftsrecht": Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls "Arbeits- und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts erforderlich.
Hinweis für Studierende des Diplomstudiums "Rechtswissenschaften": Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungsrechts erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Fachprüfung nicht vor den Fachprüfungen "Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht", "Europarecht" und "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht" abzulegen.
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Diplomstudium Wirtschaftsrecht nach dem Diplomstudienplan 2003 (C 115)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2001
- Bachelorstudium Wirtschaftsrecht laut Curriculum 2015 (180 ECTS-AP, 6 Semester)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2020 (240 ECTS-AP, 8 Semester)
- SDG 3 - Gesundheit und Wohlergehen: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
- SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen