324509 VO Römisches Recht Vertiefung: Schadenersatzrecht im historischen Rechtsvergleich
Sommersemester 2020 | Stand: 03.12.2019 | LV auf Merkliste setzenVermittlung von vertieften Kenntnissen im römischen Schadenersatzrecht (mit Bezügen zum modernen Zivilrecht).
Vor kurzem hat der Fall eines Bauern aus dem Pinnistal großes Aufsehen erregt, der zu Schadenersatz in beträchtlicher Höhe verurteilt worden ist, nachdem eine seiner Almkühe eine Touristin totgetreten hatte. Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist nach § 1320 ABGB derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Außerdem ist der Tierhalter verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte. Wie würde dieser Fall nach Römischem Recht zu lösen sein? Nach Römischem Recht haftet der Eigentümer eines vierfüßigen Tieres für alle Schäden, die das Tier entgegen seiner sonst zahmen Natur anrichtet. Der Eigentümer kann sich freilich von der Haftung befreien, indem er das Tier dem Geschädigten an Schadens statt ausliefert.
Dieses Beispiel zeigt, wie die schadenersatzrechtlichen Lösungen mit der Zeit zwischen Eigenverantwortung und Haftung, Verschulden und Gefährdung, Haftungsbegründung und Haftungsbegrenzung oszillieren. Die Lehrveranstaltung behandelt Grundfragen des Schadenersatzrechts in historisch-vergleichender Perspektive. Ausgehend von den Lösungen des Römischen Rechts wird ein Bogen ins moderne Privatrecht gespannt. Wir betrachten dabei insbesondere folgende Themenkreise:
- Kausalität
- iniuria: Rechtswidrigkeit und Verschulden
- Der „Zufall“ als Haftungsgrenze
- Mitverantwortung des Geschädigten
- Haftung für Hilfspersonen
- Haftung für Tiere
- Quasidelikte und Gefährdungshaftung
- Höhe des Anspruchs: Strafe und Schadenersatz
- Deliktshaftung und Vertragshaftung
Vortrag
Nach Wahl Hausarbeit oder Kolloquium.
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2001
- Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2018
- Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät