Lehrveranstaltungen



Pflichtmodul 10: Pharmazeutische Praxis (2,5 ECTS-AP; 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, die gesetzlichen Grundlagen zur Abgabe von Arzneimitteln sowie zum Betrieb von Apotheken darzulegen. Sie haben Einblick in die industrielle Herstellung von Arzneimitteln und chemischen Produkten sowie deren Entsorgung.
Zur übergeordneten Rubrik
740030
VO Gesetzeskunde für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VO / 1h / 2 ECTS-AP)
Falko Schüllner
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ML
740031
EX Pharmazeutische Forschung in der Industrie (EX / 1h / ,5 ECTS-AP)
Ulrich Griesser, Barbara Matuszczak, Hermann Stuppner
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Hinweis:
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