Lehrveranstaltungen
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Studieneingangs- und Orientierungsphase (relevante Prüfungen)
(keine Lehrveranstaltungen)
Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 100 ECTS-AP zu absolvieren:
Pflichtmodule (100 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Aus den Pflichtmodulen 1.1, 1.2 oder 1.3 ist je nach gewähltem Ersten Künstlerischen Hauptfach (1. KHF) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodule 1.1 - 1.2 - 1.3 Erstes Künstlerisches Hauptfach (24 ECTS-AP)
Aus den Pflichtmodulen 2.1, 2.2 oder 2.3 ist je nach gewähltem Zweiten Künstlerischen Hauptfach (2. KHF) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodule 2.1 - 2.2 - 2.3 Zweites Künstlerisches Hauptfach (24 ECTS-AP)
Pflichtmodul 3: Künstlerisch-praktische Fertigkeiten (12 ECTS-AP; 14 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf erweiterte, teils auf die gewählten künstlerischen Hauptfächer bezogene, künstlerisch-praktische sowie musiktheoretische Fertigkeiten zurückgreifen,
- verfügen über ein erweitertes, auf das Praxisfeld Schule ausgerichtetes künstlerisch- praktisches und musikdidaktisch reflektiertes Kompetenzprofil,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil der künstlerischen Praxis,
- verfügen über spezielle Kenntnisse zur Aufführungspraxis alter bzw. neuer Musik,
- verfügen über ergänzende Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Infolge der verpflichtenden Kombination von Instrumentalmusikerziehung mit Musikerziehung ist dieses Modul auch ergänzend zum Pflichtmodul Schulpraktische Fertigkeiten in ME zu betrachten.
Pflichtmodul 4: Instrumentalpädagogik und Fachdidaktik (15 ECTS-AP; 15 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf ein grundlegendes Wissen im Bereich Instrumental-/Gesangspädagogik einschließlich neurophysiologischer und physiologischer Grundbedingungen des Spiels auf den jeweiligen Instrumenten/im Gesang zurückgreifen,
- können unter Anleitung instrumental-/gesangspädagogische bzw. fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien untersuchen,
- können im Rahmen der Unterrichtsplanung instrumental-/gesangspädagogische bzw. fachdidaktische Konzepte auch in Bezug auf Gender, Diversität und Inklusion umsetzen,
- wissen um die Grundbedingungen musikalischer Begabung und Entwicklung,
- können hinsichtlich der Gestaltung von Lehr-, Lern- und Übungsprozessen auf ein viel- fältiges Methodenrepertoire zurückgreifen,
- sind mit den unterschiedlichen Unterrichtsformen im Praxisfeld Schule, insbesondere Unterricht in Kleingruppen, hinreichend vertraut.
Besondere Hinweise:
Infolge der verpflichtenden Kombination von Instrumentalmusikerziehung mit Musikerziehung ist dieses Modul auch ergänzend zu den Pflichtmodulen Musikpädagogik und Fachdidaktik sowie Schulpraktische Fertigkeiten in ME zu betrachten.
Kommissionelle Prüfung in Fachdidaktik und Lehrpraxis des 1. Künstlerischen Hauptfachs im 6. Semester
Kommissionelle Prüfung in Fachdidaktik und Lehrpraxis des 2. Künstlerischen Hauptfachs im 6. Semester
Pflichtmodul 5: Musikwissenschaft und Musiktheorie (10 ECTS-AP; 10 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf Wissen und Fertigkeiten in den Bereichen Musikwissenschaft und Musiktheorie zurückgreifen, diese vernetzt anwenden und unter Anleitung wissenschaftliche Fragestellungen bearbeiten,
- sind in der Lage, harmonische, melodische und formale Grundprinzipien auch auditiv wahrzunehmen und eng vernetzt mit den entsprechenden künstlerisch-praktischen Fächern reflektiert umzusetzen,
- können musiktheoretische Kenntnisse in der künstlerischen Praxis nutzbar machen und schulpraktisch aufbereiten,
- erlangen spezifische, auf die gewählten künstlerischen Hauptfächer bezogene Kenntnisse zu Historie, Stilen und Genres einschließlich Spieltechniken und Repertoirekenntnis.
Besondere Hinweise:
Infolge der verpflichtenden Kombination von Instrumentalmusikerziehung mit Musikerziehung ist dieses Modul auch als ergänzend zu den Pflichtmodulen Musikwissenschaft sowie Musiktheorie in Musikerziehung zu betrachten.
Es dürfen keine Lehrveranstaltungen gewählt werden, die bereits im Unterrichtsfach Musikerziehung gewählt wurden.
Pflichtmodul 6: Fachpraktikum (5 ECTS-AP; 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können Fachwissen inhaltlich korrekt und verständlich im Instrumental-/ Gesangsunterricht aufbereiten und ihren Unterricht den Prinzipien der modernen Instrumental-/Gesangsdidaktik folgend planen, umsetzen und evaluieren,
- können Forschungswissen aus der Instrumental-/Gesangsdidaktik im Kontext der Unterrichtspraxis reflektieren und umsetzen sowie ihren eigenen Unterricht kritisch hinterfragen.
Besondere Hinweise:
Das Fachpraktikum umfasst das Kennenlernen der schulischen Praxisfelder, Fachhospitationstätigkeit und die Abhaltung von eigenen Unterrichtseinheiten bzw. Unterrichtssequenzen im Fach Musikerziehung sowie eine vorbereitende, begleitende und nachbereitende Phase an der Universität.
Pflichtmodul 7: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 5
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls sind in der Lage, sich methodisch korrekt mit einem fachlichen oder fachdidaktischen Thema mit Verbindung zum Praxisfeld Schule auseinanderzusetzen und das Ergebnis dieser Auseinandersetzung schriftlich und mündlich gut verständlich darzulegen.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Pflichtmodul 8: Interdisziplinäre Kompetenzen (5 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Vertiefung und Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Frei wählbare Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus dem eigenen Fach und/oder den Curricula der an der Universität Mozarteum Salzburg/Standort Innsbruck und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien, nicht jedoch aus dem anderen Unterrichtsfach; empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus dem schulpraktischen Bereich, zu genderspezifischen Aspekten und inklusiver Pädagogik.Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.