Lehrveranstaltungen



Pflichtmodul 20: Grundlagen der Bildungswissenschaft II (10 ECTS-AP; 7 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: Die positive Absolvierung von Pflichtmodul 23 ist Voraussetzung für das PR Basispraktikum schulische Lehr- und Lernsettings.
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen können Gegenstand und Aufgaben der Entwicklungspsychologie und aktueller Sozialisations- und Entwicklungstheorien kompetent beschreiben und die wichtigsten Begriffe und Paradigmen der Entwicklungs- und Sozialisationsforschung kritisch diskutieren. Sie kennen die Grundbegriffe der empirischen Forschung und sind in der Lage, die Grundlogik empirischer Projekte zu begreifen und anzuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen sind fähig, die Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts wahrzunehmen und kleine Unterrichtseinheiten zu planen und durchzuführen. Sie können weiters die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bildungskontexten richtig anwenden.
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VO Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters (Theologie) (VO / 2h / 3 ECTS-AP)
Michaela Rungaldier
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Hinweis:
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