Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodule (35 ECTS-AP)
Pflichtmodule Spezialisierungen (42,5 ECTS-AP bzw. 52,5 ECTS-AP)
Wahlmodule (10 ECTS-AP bzw. 20 ECTS-AP)
§ 9 Praxis
(keine Lehrveranstaltungen)
(1) Die Studierenden des Masterstudiums Translationswissenschaft haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen die
Möglichkeit, anstelle von Wahlmodulen (im Ausmaß von 10 ECTS-AP) eine Praxis im Umfang
von 240 Stunden bzw. 10 ECTS-AP zu absolvieren. Eine Absolvierung im Ausland wird
empfohlen.
(2) Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den
Universitätsstudienleiter einzuholen.
(3) Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 2 zu absolvieren.
(4) Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen.
611799
VU La letteratura italiana dal Settecento ad oggi (VU / 3h / 6 ECTS-AP)
Daniele Gregorin
Daniele Gregorin
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.