Lehrveranstaltungen
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtfächer (§ 6 Abs. 1)
Gebundene Wahlfächer (§ 6 Abs. 2) (14 SSt.)
Im zweiten Studienabschnitt sind gebundene Wahlfächer im Umfang von 14 Semesterstunden aus dem folgenden Fächerkatalog zu absolvieren, davon mindestens 10 Semesterstunden aus den unter Ziffer 1 bis 9 angeführten Fächern
Freie Wahlfächer (§ 6 Abs. 3)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.