Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Ethik und Gesellschaftslehre (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Kompetenz zur Wahrnehmung ethisch relevanter Problemlagen in verschiedenen Bereichen des individuellen und gesellschaftlichen Lebens sowie zur kritischen Urteilsbildung aus philosophischer und theologischer Perspektive.
Pflichtmdodul 2: Exegese des Alten Testaments (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen vertiefen und erweitern die bibelwissenschaftlichen und historisch-theologischen Grundkenntnisse alttestamentlich-exegetischen Arbeitens; sie verfügen über die Fähigkeit zur eigenständigen Bearbeitung alttestamentlicher Texte durch Anwendung der facheinschlägigen Methodik sowie der Zuhilfenahme geeigneter Kommentar- und Sekundärliteratur.
Pflichtmodul 3: Exegese des Neuen Testaments (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen vertiefen und erweitern die in Einleitung und Fundamentalexegese des Neuen Testaments sowie im bibelwissenschaftlichen und historisch-theologischen Proseminar erworbenen Grundkenntnisse neutestamentlich-exegetischen Arbeitens; sie erwerben die Fähigkeit zur eigenständigen Bearbeitung neutestamentlicher Texte durch Anwendung der facheinschlägigen Methodik sowie der Zuhilfenahme geeigneter Kommentar- und Sekundärliteratur.
Pflichtmodul 4: Systematische Theologie (12,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertieftes Grundwissen im Kontext einzelner dem Kanon der jeweiligen Fachdisziplin oder aktuellen Fragen entnommener Themenstellungen.
Pflichtmodul 5: Leben und Lehre der Kirche (12,5 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen in exemplarischen Bereichen über vertieftes Grundwissen über die Lehre der Kirche, ihre historische Entwicklung und die liturgischen Feiern im Tages- bzw. Jahresrhythmus.
Pflichtmodul 6: Verkündigung und Seelsorge (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kompetenzen im Hinblick auf Predigt und kirchenrechtliche Grundlagen von Verkündigung und Seelsorge.
Pflichtmodul 7: Kirchen- und Schulrecht (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über grundlegende Vertrautheit mit den kirchlichen bzw. religionsrechtlichen Normen zur kirchlichen Verfassungsstruktur, zur Ehe sowie zu Bildung, Schule, Beratung und Seelsorge; sie erwerben die Fähigkeit, die Relevanz dieser Normen für aktuelle praktische Herausforderungen zu erkennen und zu beurteilen.
Pflichtmodul 8: Interreligiöse Religionspädagogik (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Forschung im interreligiösen schulischen und außerschulischen Bildungsbereich zu konzeptualisieren. Sie sind kompetent im Umgang mit Modellen interreligiöser Bildung. Sie sind in der Lage, aktuelle Forschungsergebnisse in Lehr- und Lernkonzepte miteinzubeziehen. Die Absolventinnen und Absolventen sind kompetent im Umgang mit Differenzen und in interreligiösen Diskursen.
Pflichtmodul 9: Fachdidaktik und Pädagogisch-praktische Studien I (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts in der Sekundarstufe I. Sie besitzen die fachdidaktische Kompetenz, Religionsunterricht kompetenzorientiert zu planen, zu leiten und zu evaluieren.
Pflichtmodul 10: Fachdidaktik und Pädagogisch-praktische Studien II (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht an der Sekundarstufe II (u.a. mit Blick auf Behinderung, kulturelle Aspekte, Gender, soziale Ungleichheit, Interreligiösität). Sie erwerben fachdidaktische Grundkompetenzen in der kompetenzorientierten Planung, Leitung und Evaluierung von schulischen Lehr- und Lernprozessen.
Pflichtmodul 11: Theologisch-didaktische und pädagogisch-praktische Vertiefung (12,5 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: für Pflichtmodul 11 lit. d die positive Beurteilung der Pflichtmodule 9 und 10
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen können die religionspädagogische und -didaktische Qualität außerschulischer, speziell gemeindekatechetischer Bildungsprozesse beurteilen. Sie sind in der Lage, Themen aus interreligiöser Perspektive zu konzeptualisieren. Sie besitzen die Kompetenz, ihre eigene Professionalisierung zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Sie erwerben grundlegende Kompetenzen für das interdisziplinäre Arbeiten in Bildungs- und Seelsorgeprozessen.
Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.
Pflichtmodul 12: Vorbereitung Masterarbeit (7,5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen, einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren und eine schriftliche Masterarbeitsvereinbarung abzuschließen.
Pflichtmodul 13: Defensio der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1-11 sowie der Masterarbeit
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind fähig, die Masterarbeit zu präsentieren, die Ergebnisse zu verteidigen und in der Diskussion sich ergebende Fragen zu beantworten.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.