Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Forschung und Entwicklung in der Inklusiven Pädagogik (10 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen
- können auf der Grundlage von Forschungsdesigns adäquate Auswertungsverfahren auswählen, die entsprechende Methodik umsetzen und die Ergebnisse interpretieren;
- sind in der Lage, sowohl Schul- und Bildungsstatistiken zu interpretieren als auch qualitative Falldarstellungen zu verstehen und beide für Problemanalysen zu nutzen;
- sind in der Lage, adäquate Forschungsdesigns für Problemstellungen aus dem Bereich der Inklusiven Pädagogik zu entwickeln und darzustellen;
- kennen Instrumente zur Evaluation und Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich und
können diese auf inklusionspädagogische Problemstellungen anwenden.
Pflichtmodul 2: Kollegiale Beratung zu Fragen der Inklusiven Pädagogik (5 ECTS-AP; 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen
- sind in der Lage, verschiedene Beratungstechniken geschlechts- und differenzsensibel ein und umzusetzen;
- verfügen über das nötige deklarative und prozedurale Wissen, um Kolleginnen und Kollegen fachübergreifend zur inklusiven Unterrichtsgestaltung anzuregen, zu beraten und zu unterstützen;
- sind in der Lage, die eigene Haltung und das eigene Verhalten in Beratungssituationen
kritisch zu hinterfragen und neue Handlungsstrategien zu entwickeln.
Pflichtmodul 3: Didaktik der Inklusiven Pädagogik (10 ECTS-AP; 8 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen
- verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse im Bereich der Inklusiven Didaktik und ihrer
Anwendung in verschiedenen Unterrichtsfächern;
- sind in der Lage, inklusionspädagogische Unterrichtsprinzipien fachübergreifend umzusetzen;
- sind in der Lage, kooperatives Lernen zu initiieren, zu begleiten und zu reflektieren;
- sind in der Lage, Barrieren zu erkennen und Strategien ihrer Überwindung zu entwickeln und umzusetzen;
- verfügen über Kenntnisse von assistierenden Technologien, grundlegende Kompetenzen
ihrer Anwendung und sind in der Lage, ausgewählte assistierende Technologien zu nutzen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.