Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodule gemäß § 6 (60 ECTS-AP, 20 SSt.)
Wahlmodul gemäß § 7 Abs. 1 (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Wahlmodul gemäß § 7 Abs. 2 (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Wahlmodul gemäß § 7 Abs. 3 (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Aus den noch nicht absolvierten Modulen nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 ist ein weiteres Modul im Umfang von 10 ECTS zu wählen.
Wahlmodul gemäß § 7 Abs. 4 (10 ECTS-AP)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.