Lehrveranstaltungen
Zur übergeordneten Rubrik
1. Studienabschnitt gemäß § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 (120 ECTS-AP, 67 SSt.)
2. Studienabschnitt gemäß § 2 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 (120 ECTS-AP, 37 SSt.)
LEHRVERANSTALTUNGEN
Freie Wahlfächer gemäß § 7 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 1 (30 ECTS-AP)
Freie Wahlfächer sind Fächer aus denen der/die Studierende frei aus den
Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten auswählen
kann und über die Prüfungen abzulegen sind.
Über die freien Wahlfächer sind bis zum Abschluss des Studiums positive
Leistungsnachweise nach Maßgabe der für diese Fächer jeweils bestehenden
Anforderungen zu erbringen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.