Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (50 ECTS-AP)
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Modul 4: Geschlecht und Ethnizität: Kultur und Medien (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden kennen aktuelle und historische Formen der Repräsentation von Geschlecht und Ethnizität in unterschiedlichen kulturellen Symbolisierungssystemen, sie können die Wechselwirkungen zwischen Gender-und ethnischen Repräsentationen und den (Re-)Konstruktionen anderer sozialer Realitäten erfassen sowie insgesamt geschlechtsspezifische Aspekte in den Kulturwissenschaften wahrnehmen und reflektieren. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Analyse von medialer Repräsentation.
Modul 5: Geschlecht, Ethnizität und Sprache (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verstehen die Konstruktionen von Geschlecht und Ethnizität durch Sprache. Sie sind fähig, zentrale Themen, Konzepte und Kontexte der feministischen Linguistik zu beurteilen und sich exemplarisch mit Teilbereichen des Forschungsgegenstandes sowie Theorien und Methoden der feministischen Linguistik auseinanderzusetzen.
Modul 8: Praxis (10 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von 3 Modulen, davon mindestens 2 Pflichtmodulen
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 200 Stunden zu absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und zwar in Einrichtungen, in denen Fachpersonen für Genderthemen , Gleichstellungs- bzw. Diversitätsbeauftragte im Sinne des § 1 Abs. 4 tätig sind (z.B. in Bildungsinstitutionen und Forschungseinrichtungen, bei Medien, in privatwirtschaftlichen Unternehmungen, NGOs und Non-Profit-Organisationen, in der öffentlichen Verwaltung, in internationalen Organisationen, in Einrichtungen, die in den Bereichen Migration und Integration, der Sozial-, Kultur-, Wirtschafts-, Entwicklungs- und Gleichstellungspolitik tätig sind). Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Es können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien frei gewählt werden.
Modul 9: Interdisziplinäre Kompetenzen I (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Für weitere Lehrveranstaltungen klicken Sie LEHRVERANSTALTUNGEN.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.