Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Reaktionstechnik I (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erwerben fundierte theoretische Kenntnisse der Grundlagen (groß)chemischer Verfahrenstechnik, der mathematischen Berechnung und Behandlung von Vielstoffsystemen, der Apparaturen und Komponenten einer (groß)chemischen Anlage, der Verfahrensschritte katalysierter chemischer Reaktionen und der Förderung und Auftrennung von Produktströmen.
Pflichtmodul 2: Thermische Verfahrenstechnik I (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden kennen relevante thermische Unit-Operations und können diese sowohl grafisch als auch numerisch auslegen unter Berücksichtigung der wesentlichen Betriebsparameter.
Pflichtmodul 3: Wärme- und Stofftransport (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erwerben Kenntnisse zur grundsätzlichen Behandlung stoff-umwandelnder Prozesse und zur Berechnung der stofflichen und energetischen Bilanz. Studierende kennen komplexe (ein- und mehrdimensionale) Prozesse von Stoff- und Wärmetransportvorgängen und können diese mittels numerischer Methoden in verfahrenstechnische Prozesse skalieren.
Pflichtmodul 4: Feststoffverfahrenstechnik (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erlernen die wichtigsten Verfahren zur Charakterisierung von Partikeln sowie die wesentlichen Trennverfahren inkl. der dazugehörigen Apparate und Anlagen aus dem Bereich der mechanischen Verfahrenstechnik.
Pflichtmodul 5: Reaktionstechnik II (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden vertiefen ihr Wissen um die Auslegung großtechnischer Anlagen und erwerben die Grundlagen der wesentlichen metallurgischen Herstellungsverfahren.
Pflichtmodul 6: Reaktordesign (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Studierende erwerben fundiertes theoretisches Wissen zur Berechnung chemischer Reaktoren und Kolonnen unter Berücksichtigung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen. Studierende kennen technische Anforderungen der Komponenten einer Anlage und können diese berechnen.
Pflichtmodul 7: Thermische Verfahrenstechnik II (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erwerben vertiefende Expertise in Grundoperationen der thermischen Verfahrenstechnik und sind in der Lage, komplexe Trennaufgaben zu berechnen, verfahrenstechnisch auszulegen und die Wirtschaftlichkeit bezüglich Material- und Energieströme abzuschätzen.
Pflichtmodul 8: Labor zur Thermischen Verfahrenstechnik (5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung von Pflichtmodul 7
Lernergebnis: Studierende erwerben fundiertes praktisches Wissen über die wesentlichen Prozesse der thermischen Verfahrenstechnik. Sie sind in der Lage, Anlagen sicher zu bedienen und die notwenigen Auslegungsparameter aus den Versuchen abzuleiten.
Pflichtmodul 9: Bioreaktionstechnik (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können die Methoden der mechanischen, chemischen und thermischen Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen biochemischer Prozesse auf technisch genutzte biologische Reaktionen anwenden. Die Studierenden sind in der Lage, bioreaktionstechnische Prozesse mathematisch zu beschreiben.
Pflichtmodul 10: Konzeptuelles Prozess-Design (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erlernen die verschiedenen Phasen der verfahrenstechnischen Prozessentwicklung: Grundfließbild (Festlegung der Funktion), Verfahrensfließbild (Festlegung der Physik und Chemie) und R&I-Fließbild (Festlegung der Bauart). Sie sind in der Lage, die Auslegung von Gesamtanlagen im Rahmen eines Conceptual Designs mittels computergestützten Prozesssimulationen und Prozessoptimierungen durchzuführen.
Pflichtmodul 11: CVT Labor (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung von Pflichtmodul 1
Lernergebnis: Die Studierenden wenden ihr theoretisches Wissen an praktischen Anlagen an und er-werben Kompetenzen in Projekt- und Zeitmanagement sowie Teamdynamik.
Pflichtmodul 12: Angewandte Strömungsmechanik (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Erlernen der Grundlagen der Strömungsmechanik und Viskosität im Hinblick auf CFD-Modellierung sowie deren Verknüpfung mit anderen Transportphänomenen.
Pflichtmodul 13: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Studierende erwerben Kenntnisse moderner und kontinuierlicher Messmethoden in technischen Anlagen, sie können Verfahrensschaubilder lesen und die Relevanz von Regelmethoden evaluieren.
Pflichtmodul 14: Polymere Materialien (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind vertraut mit den chemischen und strukturellen Eigenschaften polymerer Werkstoffe, sie verstehen die theoretischen Konzepte der Beschreibung polymerer Festkörper und kennen die Grundlagen der technischen Verarbeitung.
Pflichtmodul 15: Computerunterstütze Verfahrenstechnik (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Studierende vertiefen ihr theoretisches und praktisches Wissen über verfahrenstechnische Prozesse unter Verwendung computerbasierter Methoden.
Pflichtmodul 16: Vorbereitung Masterarbeit (7,5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen, einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren und eine schriftliche Masterarbeitsvereinbarung abzuschließen.
Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.
Pflichtmodul 17: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit
Lernergebnis: Die oder der Studierende kann die Ergebnisse ihrer/seiner Masterarbeit in Form eines wissenschaftlichen Vortrags vorstellen und verteidigen.
Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit (Defensio) im Rahmen eines 20-minütigen wissenschaftlichen Vortrags mit anschließender wissenschaftlicher Diskussion und Befragung durch eine PrüfungskommissionHinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.