Lehrveranstaltungen
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Studieneingangs- und Orientierungsphase (relevante Prüfungen)
Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 75 ECTS-AP zu absolvieren.
Pflichtmodule (75 ECTS-AP)
Aus den Wahlmodulen 1 bis 6 sind vier Wahlmodule im Umfang von 20 ECTS-AP zu wählen.
Wahlmodule 1-6 (20 ECTS-AP)
Aus den Wahlmodulen 7 bis 12 sind zwei Wahlmodule im Umfang von 15 ECTS-AP zu absolvieren.
Wahlmodule 7-12 (15 ECTS-AP)
Aus den Wahlmodulen 13 bis 18 sind zwei Wahlmodule im Umfang von 20 ECTS-AP zu absolvieren.
Wahlmodule 13-18 (20 ECTS-AP)
Aus den Wahlmodulen 19 bis 22 sind drei Wahlmodule im Umfang von 30 ECTS-AP zu absolvieren.
Wahlmodule 19-22 (30 ECTS-AP)
Wahlmodul 23: Individuelle Schwerpunktsetzung (20 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Zur individuellen Schwerpunktsetzung sind Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von höchstens 20 ECTS-AP frei zu wählen. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. Davon können 10 ECTS-AP durch das Wahlmodul Praxis ersetzt werden.
Wahlmodul 24: Praxis (10 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind über mögliche Berufsfelder informiert und haben ihr erworbenes
Wissen und ihre erworbenen Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld angewandt. Sie
verfügen über berufsfeldbezogene sowie soziale Erfahrungen (Organisations- und
Projektmanagement, Teamarbeit, Arbeit in hierarchischen Organisationen) sowie Moderations-
und Führungserfahrungen.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Geschichte können zur Erprobung
und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur
Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum
Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 200
Stunden absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit
durchgeführt werden. Ein Absolvieren im Ausland wird empfohlen.
Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters
stattfinden. Vor Antritt ist die Genehmigung durch die
Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen.
Die Praxis ist in einschlägigen Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 2 zu
absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine
Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu
verfassen.Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.