Lehrveranstaltungen
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Studieneingangs- und Orientierungsphase (relevante Prüfungen) gemäß § 6 Abs. 1 (1. Semester) (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Pflichtmodule Einführung gemäß § 5 Abs. 1 Z. 1 und 2 (15 ECTS-AP, 8 SSt.)
Pflichtmodule Betriebswirtschaftlicher Kernbereich gemäß § 5 Abs. 1 Z. 3 - 9 (42,5 ECTS-AP, 24 SSt.)
Pflichtmodule Volkswirtschaftlicher Kernbereich gemäß § 5 Abs. 1 Z. 10 - 12 (15 ECTS-AP, 12 SSt.)
Pflichtmodule Supportbereich gemäß § 5 Abs. 1 Z. 13 - 16 (27,5 ECTS-AP, 15 SSt.)
Pflichtmodul Wirtschaft integrativ verstehen gemäß § 5 Abs. 1 Z. 17 (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von fünf Pflichtmodulen aus dem betriebswirtschaftlichen Kernbereich und von zwei Pflichtmodulen aus dem volkswirtschaftlichen Kernbereich gemäß § 5 Abs. 1
Lernergebnis: Fähigkeit, wirtschaftswissenschaftliche Gegebenheiten in ihrer Komplexität und im
Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Entwicklungen zu erfassen und darauf aufbauend
angemessene Handlungsstrategien zu entwickeln
Pflichtmodul Seminar mit Bachelorarbeit gemäß § 5 Abs. 1 Z. 18 (15 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung des Wahlmoduls SBWL (Grundlagen) gemäß § 5 Abs. 2 bei der Vertiefungsrichtung Betriebswirtschaft bzw. des Wahlmoduls SVWL (Grundlagen) gemäß § 5 Abs. 3 bei der Vertiefungsrichtung Volkswirtschaft, dem der inhaltliche Schwerpunkt der Bachelorarbeit zuzuordnen ist.
Lernergebnis: Selbständiges Verfassen einer schriftlichen Arbeit zu einem Thema aus der Betriebswirtschaft bzw. Volkswirtschaft (siehe § 7), die den Anforderungen guter
wissenschaftlicher Praxis entspricht
Wahlmodule der Vertiefungsrichtung Betriebswirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Z. 1 - 28 (30 ECTS-AP, 16 SSt.)
Wahlmodule der Vertiefungsrichtung Volkswirtschaft gemäß § 5 Abs. 3 Z. 1 - 8 (30 ECTS-AP, 16 SSt.)
Wahlmodule gemäß § 5 Abs. 4 Z. 1 - 35 (30 ECTS-AP)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.