Lehrveranstaltungen
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Pflichtfächer (§ 6)
Aus einem oder mehreren der im Folgenden bezeichneten Bereiche sind Wahlfächer von insgesamt 18 ECTS-AP zu absolvieren
Wahlfächer (§ 7, Absatz 2)
Es sind weitere Wahlfächer im Ausmaß von insgesamt 8 ECTS-AP zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen können nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor-, Master- und Diplomstudien gewählt werden. Dabei kommen auch Lehrveranstaltungen aus Frauen- und Geschlechterforschung in Betracht.
Wahlfächer (§ 7, Absatz 4 und 5)
Übungen und Seminare aus den Pflichtfächern des ersten und zweiten Studienabschnittes, die das in § 6 Z 18 und 19 festgelegte Maß überschreiten, können im Ausmaß von 8 ECTS-AP als Wahlfächer gemäß Abs. 2 berücksichtigt werden
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.