Lehrveranstaltungen
Zur übergeordneten Rubrik
Studieneingangs- und Orientierungsphase (relevante Prüfungen)
(keine Lehrveranstaltungen)
Pflichtmodule (140 ECTS-AP)
Wahlmodule (25 ECTS-AP)
§ 11 Praxis
(keine Lehrveranstaltungen)
(1) Die Studierenden des Bachelorstudiums Germanistik haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen die Möglichkeit, anstelle eines Wahlmoduls (5 ECTS-AP) eine Praxis im Umfang von 120 Stunden zu absolvieren.
(2) Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden. Empfohlen wird, die Praxis erst ab dem vierten Semester zu absolvieren. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen.
(3) Die Praxis ist in Einrichtungen zu erwerben, in denen fachspezifische Tätigkeiten durchgeführt werden, z.B. in den Medien (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Neue Medien), in Verlagen, in der Unternehmenskommunikation/Werbung, im PR-Bereich (z.B. Politik) oder im Sprachunterricht (Deutsch als Fremdsprache), in einem Literaturarchiv oder Literaturhaus, einem Buch- oder Zeitschriftenverlag oder einem Unternehmen (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit).
(4) Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein kurzer Bericht zu verfassen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.