Lehrveranstaltungen
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Wahlfächerkörbe (§ 10)
Als einzelne Wahlfächer dürfen im Ausmaß von höchstens 10 ECTS-AP gewählt werden:
Einzelne Wahlfächer (§ 11, Abs. 1)
Als einzelne Wahlfächer dürfen im Ausmaß von höchstens 6 ECTS-AP gewählt werden:
Einzelne Wahlfächer (§ 11, Abs. 2)
Freie Wahlfächer
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.