Lehrveranstaltungen
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Wahlmodul 1: Grundzüge ausländischer Rechtssysteme (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse der Grundprinzipien ausgewählter ausländischer Rechtssysteme und verstehen die Komplexität grenzüberschreitender Rechtsfragen. Sie können Zusammenhänge zwischen den Rechtssystemen und deren Unterschiede darstellen und internationale praktische Problemstellungen analysieren und lösen.
Lehrveranstaltung(en) aus italienischem Recht oder einem anderen ausländischen Recht
Wahlmodul 2: Italienisches Recht oder anderes ausländisches Recht (8 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse in einem oder mehreren Fächern des italienischen Rechts oder einer anderen Rechtsordnung (zB aus deutschem oder liechtensteinischem Recht oder aus einer anderen Rechtsordnung, für die Lehrveranstaltungen von einer Aurora- oder Erasmus-Partneruniversität angeboten werden). Sie sind in der Lage, Rechtsfragen in dieser Rechtsordnung zu erkennen, zu analysieren und einzuordnen.
Wahlmodul 3: Vertragspraxis (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des allgemeinen Vertragsrechts, die sie dazu befähigen, die rechtlichen Rahmenbedingungen in der zivil- und unternehmensrechtlichen Praxis umzusetzen sowie grenzüberschreitende Problemstellungen zu erkennen und zu lösen. Sie sind in der Lage, Verträge mit Sachbezug zum Unternehmensrecht zu analysieren, Schwachstellen zu erkennen und sachgerechte Vertragsklauseln eigenständig auszuarbeiten.
Wahlmodul 4: Arbeitsrecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse in besonders praxisrelevanten Bereichen des österreichischen Arbeitsrechts. Sie haben vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Bereichen des unionalen Arbeits- und Sozialrechts und verstehen die mit der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben einhergehenden Probleme. Sie sind in der Lage, Erkenntnisse aus diesen Bereichen kritisch zu reflektieren und selbständig komplexe Sachverhalte zu bearbeiten und zu lösen.
Wahlmodul 5: Moot Court (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Erfahrungen in der praktischen juristischen Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht, internationalen Warenkauf, Umweltrecht oder in einer anderen Disziplin, in der ein Moot Court angeboten wird. Sie können das im Studium erworbene Wissen in konkreten Verfahren "vor Gericht" anwenden, Schriftsätze erstellen und die rechtlichen Argumente mündlich in einem kontradiktorischen Verfahren vertreten.
Praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 196 Arbeitsstunden zum Kennenlernen der Praxis der Rechtsprechung, Verwaltung oder Rechtsberatung.
In Frage kommen neben Rechtshörerschaft bei Gericht und Mitarbeit in juristischen Kanzleien etwa Interessensvertretungen im In- und Ausland, sofern der Aufgabenbereich einen rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt hat und die Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht von rechtskundigem Personal der Einrichtung erfolgt.
Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und soll grundsätzlich zeitlich zusammenhängend bei einer Stelle abgeleistet werden; Ausnahmen davon können in begründeten Fällen genehmigt werden.
Vor Antritt der praktischen Tätigkeit ist die Genehmigung der Universitätsstudienleiterin oder des Universitätsstudienleiters einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht über die Aufgaben, geleisteten Tätigkeiten und gewonnenen Erfahrungen zu verfassen.
Wahlmodul 6: Praxis (8 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnis: Die Studierenden kennen die Aufgaben und Tätigkeiten von Rechtsprechung, Verwaltung oder Rechtsberatung. Sie haben Einblick in die Rechtswirklichkeit, die sozialen Bedingungen und die Auswirkungen des Rechts sowie den Zusammenhang von materiellem Recht und Verfahrensrecht. Sie sind in der Lage, die im Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse, Methoden und Kompetenzen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches anzuwenden und umzusetzen. Die Studierenden können das solcherart erworbene Wissen und die dabei gewonnenen Erfahrungen theoretisch reflektieren und praktisch anwenden.
Es können Lehrveranstaltungen oder Module im Umfang von 8 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Diplom- und Masterstudien gewählt werden, insbesondere auch aus den ansonsten nicht gewählten Modulen dieses Masterstudiums. Mindestens eine Lehrveranstaltung ist aus dem Bereich Geschlechterrecht bzw. Frauen- und Geschlechterforschung zu wählen.
Wahlmodul 7: Interdisziplinäre Kompetenzen (8 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Zusatzqualifikationen, die ihr im Rahmen des Masterstudiums erworbenes Wissen sinnvoll ergänzen oder erweitern. Sie können die erworbenen Zusatzqualifikationen im rechtswissenschaftlichen Kontext einbringen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.