Lehrveranstaltungen
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(außer bei gewähltem KHF Gesang oder KHF Jazz/Pop Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Gesang, 1./2. KHF Jazz/Pop Gesang)
Künstlerisch-praktisches Fach Gesang
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme,
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über vokale und gesangspraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Singens,
- erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls nehmen inhaltlich und methodisch aufeinander Bezug und sind nach Möglichkeit aufeinanderfolgend, beginnend mit KF Gesang 1-4, zu absolvieren.
Kommissionelle Prüfung im Künstlerischen Fach Gesang zwischen dem 4. und 8. Semester
Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
(bei gewähltem KHF Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Gesang)
Künstlerisch-praktisches Fach Gesang
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme,
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie, das KHF Gesang ergänzend, vokale und gesangspraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Singens,
- erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltungen Gesangspraktikum 1-2 sowie KF Jazz/Pop Gesang 1-2 sind auch als schulpraktisch vertiefend und stilistisch erweiternd zum KHF Gesang zu betrachten.
Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
(bei gewähltem KHF Jazz/Pop Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Jazz/Pop Gesang)
Künstlerisch-praktisches Fach Gesang
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme,
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie, das KHF Jazz/Pop Gesang ergänzend, vokale und gesangspraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Singens,
- erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltungen Gesangspraktikum 1-2, KF Gesang 1-2 sowie Jazz/Pop Werkstatt sind auch als schulpraktisch vertiefend und stilistisch erweiternd zum KHF Jazz/Pop Gesang zu betrachten.
Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.