Lehrveranstaltungen
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Studieneingangs- und Orientierungsphase (relevante Prüfungen)
(keine Lehrveranstaltungen)
Bei einer Kombination mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung sind folgende ergänzende Bestimmungen zu beachten: Die in den Modulen 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 3.3 angeführten Zuordnungen sind zusätzlich zu den angegeben Künstlerischen Hauptfächern (KHF) auch auf die entsprechenden ersten bzw. zweiten Künstlerischen Hauptfächer (1. KHF bzw. 2. KHF) anzuwenden.
Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 100 ECTS-AP zu absolvieren:
Pflichtmodule (100 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Aus den Pflichtmodulen 1.1, 1.2 oder 1.3 ist je nach gewähltem Künstlerischen Hauptfach (KHF) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodule 1.1 - 1.2 - 1.3 Künstlerisches Hauptfach (18 ECTS-AP)
Aus den Pflichtmodulen 2.1, 2.2 oder 2.3 ist je nach gewähltem Künstlerischen Hauptfach (KHF sowie in Kombination mit IME 1./2. KHF) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodule 2.1 - 2.2 - 2.3 Künstlerisch-praktisches Fach Klavier (8 ECTS-AP)
Aus den Pflichtmodulen 3.1, 3.2 oder 3.3 ist je nach gewähltem Künstlerischen Hauptfach (KHF sowie in Kombination mit IME 1./2. KHF) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodule 3.1 - 3.2 - 3.3 Künstlerisch-praktisches Fach Gesang (8 ECTS-AP)
Pflichtmodul 4: Musikpädagogik und Fachdidaktik (9 ECTS-AP; 9 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf ein grundlegendes Wissen im Bereich Musikpädagogik und Musikdidaktik zurückgreifen,
- können unter Anleitung musikpädagogische bzw. fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien untersuchen,
- können im Rahmen der Unterrichtsplanung musikpädagogische bzw. fachdidaktische Konzepte auch in Bezug auf Gender, Diversität und Inklusion umsetzen,
- können ihre jeweiligen künstlerisch-praktischen Kompetenzen einschließlich Tanz und Bewegung sowie musikwissenschaftliche und musiktheoretische Kenntnisse unter fachdidaktischen Gesichtspunkten im Unterricht nutzbar machen,
- wissen um die Grundbedingungen musikalischer Begabung und Entwicklung,
- können hinsichtlich der Gestaltung von Lehr- und Lernformen auf ein vielfältiges Me-thodenrepertoire zurückgreifen,
- sind mit den unterschiedlichen Unterrichtsformen im Praxisfeld Schule hinreichend vertraut,
- sind in der Lage, gemeinsames Singen und Musizieren, soziales Lernen im kreativen Gestalten, ein kritisches Bewusstsein für Musik in ihren vielfältigen historischen sowie soziokulturellen Einbindungen und funktionalen Ansprüchen zu entwickeln.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltung Portfoliobegleitung dient der Vorbereitung für die kommissionelle Prüfung zum Abschluss dieses Moduls.
Kommissionelle Prüfung über das musikdidaktische Portfolio im 6. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Pflichtmodul 5: Musikwissenschaft (14 ECTS-AP; 14 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über ein auf der Reflexion von Zusammenhängen und Entwicklungen gründendes musikhistorisches Wissen,
- können auf ein umfassendes Verständnis von musikalischen Epochen, Stilen und Genres sowie fundierte Repertoirekenntnis zurückgreifen,
- vermögen Musik in ihren historischen, sozialen und ästhetischen Entstehungs- und Wirkungsbedingungen zu erkennen und zu reflektieren und sind in der Lage, auch auditiv stilistische Einordnungen vorzunehmen,
- sind vertraut mit physikalischen und physiologischen Grundbedingungen der Klangerzeugung,
- wissen um wirtschaftliche, kultur- und sozialpolitische Bedingungen im Bereich Musikausübung und Musikrezeption,
- sind bereit, sich - auch über ihr Studium hinaus - kritisch-reflektierend mit Entstehungs- und Wirkungsbedingungen von Musik auseinanderzusetzen.
Pflichtmodul 6: Musiktheorie (10 ECTS-AP; 10 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Musiktheorie zurückgreifen, diese vernetzt anwenden und unter Anleitung wissenschaftliche Fragestellungen bearbeiten,
- sind in der Lage, harmonische, melodische und formale Grundprinzipien auch auditiv wahrzunehmen bzw. nachzuvollziehen und in den entsprechenden künstlerisch-praktischen Fächern umzusetzen,
- können musiktheoretische Kenntnisse in der künstlerischen Praxis nutzbar machen und schulpraktisch aufbereiten,
- können auf ein grundlegendes Verständnis musikalischer Formen, Stile und Gattungen im historischen Kontext zurückgreifen.
Besondere Hinweise:
Bei einer Kombination mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung dürfen keine Lehrveranstaltungen gewählt werden, die bereits im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung gewählt wurden.
Pflichtmodul 7: Schulpraktische Fertigkeiten (12 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über ein umfassendes, auf das Praxisfeld Schule ausgerichtetes künstlerisch-praktisches und musikdidaktisch reflektiertes Kompetenzprofil,
- können auf erweiterte, teils auf die gewählten künstlerischen Hauptfächer bezogene künstlerisch-praktische sowie musiktheoretische Fertigkeiten zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil der künstlerischen Praxis,
- sind in der Lage, instrumentales und vokales Musizieren einschließlich Tanz und Bewegung gender- und diversitätssensibel im Unterricht anzuleiten,
- verfügen über ein auf die jeweiligen Kompetenzfelder gegründetes künstlerisch-praktisches Methodenrepertoire,
- sind mit den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten neuer Medien im Unterricht vertraut,
- verfügen über ergänzende Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Es können nur Lehrveranstaltungen gewählt werden, die nicht in anderen Modulen verpflichtend vorgeschrieben sind.
Darüber hinaus wird empfohlen, Lehrveranstaltungen sowohl im Sinne einer eigenen schulpraktischen Profilierung als auch im Hinblick auf die kommissionelle Prüfung zum Abschluss dieses Moduls auszuwählen.
Kommissionelle Prüfung zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit den Pflichtmodulen 2 und 3)
Pflichtmodul 8: Chor- und Ensembleleitung (6 ECTS-AP; 12 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- sind in der Lage, Chöre und Ensembles musikalisch anzuleiten,
- verfügen über schlagtechnische Fertigkeiten, grundlegende Methoden des Einstudierens sowie schulspezifische Literaturkenntnisse,
- erfahren Chor- und Ensemblearbeit als geeignete Plattform zur Musikvermittlung,
- erfahren künstlerisch-praktische Fertigkeiten (klavierpraktisch, vokal) als immanenten Bestandteil in der Chor- und Ensemblearbeit.
Pflichtmodul 9: Fachpraktikum (5 ECTS-AP; 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können Fachwissen inhaltlich korrekt und verständlich im Musikunterricht aufbereiten und ihren Unterricht den Prinzipien der modernen Musikdidaktik folgend planen, umsetzen und evaluieren,
- können Forschungswissen aus der Musikdidaktik im Kontext der Unterrichtspraxis reflektieren und umsetzen sowie ihren eigenen Unterricht kritisch hinterfragen.
Besondere Hinweise:
Das Fachpraktikum umfasst das Kennenlernen der schulischen Praxisfelder, Fachhospitationstätigkeit und die Abhaltung von eigenen Unterrichtseinheiten bzw. Unterrichtssequenzen im Fach Musikerziehung sowie eine vorbereitende, begleitende und nachbereitende Phase an der Universität.
Pflichtmodul 10: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 5 und 6
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls sind in der Lage, sich methodisch korrekt mit einem fachlichen oder fachdidaktischen Thema mit Verbindung zum Praxisfeld Schule auseinanderzusetzen und das Ergebnis dieser Auseinandersetzung schriftlich und mündlich gut verständlich darzulegen.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Pflichtmodul 11: Interdisziplinäre Kompetenzen (5 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Vertiefung und Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Frei wählbare Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus dem eigenen Fach und/oder den Curricula der an der Universität Mozarteum Salzburg/Standort Innsbruck und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien, nicht jedoch aus dem anderen Unterrichtsfach; empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus dem schulpraktischen Bereich, zu genderspezifischen Aspekten und inklusiver Pädagogik.Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.