Lehrveranstaltungen
Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über
die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von
berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 200
Stunden zu absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien
Zeit absolviert werden und zwar in Einrichtungen, in denen
Fachpersonen für Genderthemen , Gleichstellungs- bzw.
Diversitätsbeauftragte im Sinne des § 1 Abs. 4 und 7 tätig sind. Vor
Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die
Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter
einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen.
Modul 8: Praxis (10 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von 3 Modulen, davon mindestens 2 Pflichtmodulen
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen
Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die
Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
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Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.